Thema Erdkabel / Dürr: Wichtig ist ein rechtssicheres Gesetz
Hannover/Landkreis Oldenburg. Im Niedersächsischen Landtag ist heute das Erdkabelgesetz beschlossen worden. In Ihren Reden haben die Fraktionen von CDU und FDP noch einmal unterstrichen, wie eng die landesrechtliche Regelungskompetenz ist.
Wir wollen ein Gesetz, dass am Ende vor den Gerichten auch Bestand hat. Sowohl die Bundesjustizministerin Brigitte Zypris (SPD), als auch der Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CDU) sehen eine Landeszuständigkeit sehr kritisch. Wir müssen daher sehr aufpassen, wie wir ein Landesgesetz formulieren, so der Ganderkeseer FDP-Landtagsabgeordnete Christian Dürr.
Die Vorschläge von SPD und Grünen seien eindeutig verfassungswidrig, so Dürr. Mit dem gemeinsamen Gesetz von CDU und FDP sei der sehr enge rechtliche Rahmen weit möglichst ausgeschöpft worden.
In seiner Rede im Landtag unterstrich Dürr das Problem des engen Rechtskorridors und ging auch darauf ein, dass ein früherer Versuch auf Bundesebene, pauschal 10 Prozent für die Erdverkabelung vorzusehen, bereits gescheitert sei. Dürr sagte im Landtag >:
Wenn man die Erdverkabelung will, dann muss man sehr aufpassen, dass man es auch rechtssicher macht. Das über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes des Bundes die Möglichkeit besteht, ist auch in diesem Hause unstrittig. Und dass das auch der beste Weg wäre, hat uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Umweltausschuss noch einmal deutlich gemacht. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass es dafür im Bundestag derzeit keine Mehrheit gibt.
Als dann der Druck im Wahlkreis von Herrn Gabriel bei diesem Thema immer stärker wurde, hat er bei der Technischen Universität Dresden ein Gutachten zu der Frage landesrechtlicher Möglichkeiten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war, dass es einen schmalen ich betone sehr schmalen rechtlichen Korridor für eine Landesregelung gibt.
Ich bin dem Ministerpräsidenten an dieser Stelle daher dankbar, dass er über die Parteigrenzen hinweg diese Möglichkeit gemeinsam mit Herrn Gabriel aufgegriffen hat.
Ich hatte dann die Hoffnung, dass wir gemeinsam einen Gesetzentwurf hier im Landtag auf den Weg bringen. Denn: Niedersachsen betritt rechtliches Neuland. Und das ohne die Zustimmung des Bundes und die der anderen Länder. Wir alle tun gut daran, sehr genau darauf zu achten, dass wir heute ein Gesetz beschließen, dass soweit es nach heutigem Kenntnisstand möglich ist, rechtssicher ist. Das von Herrn Gabriel in Auftrag gegebene Gutachten macht vor allem eines deutlich: der Rechtskorridor, den wir haben ist denkbar schmal und er gleicht eher einer Lücke.
Auch wenn es bei Frau Zypris und Herrn Glos offensichtlich grundsätzliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit einer Landesregelung gibt, ist eines klar: Ihre Gesetzentwürfe von der Opposition sind mit Sicherheit verfassungswidrig.
Natürlich kann man den Menschen jetzt alle möglichen Heilsversprechen machen. Die SPD redet dann von volkswirtschaftlichen Kosten, die zu berücksichtigen seien. Im Umweltausschuss waren sie selbst nicht in der Lage diesen Begriff genauer zu definieren. Außerdem wollen Sie die Kommunen als Vorhabenträger für den Netzausbau zulassen. Das sprengt eindeutig den Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes des Bundes, in dem wir uns nach wie vor bewegen müssen. Zuständig für den Netzausbau sind ganz klar die Netzbetreiber. Andere Möglichkeiten hier vorzugaukeln ist Augenwischerei!
Sie tun so, als ob das ganze ein Wunschkonzert sei. Wir müssen den Menschen ganz ehrlich sagen: Das ist es nicht. Ich komme aus der von dem Projekt Ganderkesee St. Hülfe betroffenen Region. Und wenn die Menschen dort eines nicht wollen, dann sind es Politiker, die hier versprechen machen, die sie später nicht halten können!
Deshalb baut der Gesetzentwurf von CDU und FDP zum einen auf die Möglichkeiten, die uns durch das Gutachten aufgezeigt wurden und zum anderen auf originäres Landesrecht. Die Abstände zur Wohnbebauung werden daher bewusst über das Landesraumordnungsprogramm geregelt. Und das ist auch der Kern um den es geht: Die Menschen wollen keine Freileitungen, die direkt an ihren Häusern vorbei gehen. Das verhindern wir mit diesem Gesetz und dem Landesraumordnungsprogramm.
Ihre Gesetzentwürfe würden mit Sicherheit vor Gericht landen und einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Sie würden von Gerichten kassiert werden und am Ende wäre den Freileitungen Tür und Tor geöffnet.
Anrede,
ich möchte noch einmal an Sie appellieren. Das beste Signal für die Menschen in Niedersachsen, aber auch in Richtung des Bundes und der anderen Länder wäre, wenn wir heute gemeinsam dieses Gesetz beschließen.
Herr Jüttner,
vor dem Hintergrund des Wahlkampfs ist Ihr Verhalten vielleicht verständlich. Den Menschen in den betroffenen Regionen erweisen Sie damit allerdings einen Bärendienst!
veröffentlicht am 12. Dezember 2007
