Niedersächsisches Naturschutzgesetz - Anne Zachow (CDU) und Christian Dürr (FDP): Keine Phantomanhörung mehr in dieser Legislaturperiode veranstalten
Hannover . Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben heute im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages eine von der Bündnis 90 / Die Grünen-Landtagsfraktion beantragte Anhörung zum Niedersächsischen Naturschutzgesetz abgelehnt. Auf Grund der zu kurzen, in dieser Legislaturperiode noch verbleibenden Zeit halten die Koalitionsfraktionen eine solche Anhörung für nicht sinnvoll.
Es steht klar fest: Der Niedersächsische Landtag kann in dieser Legislaturperiode kein neues Naturschutzgesetz mehr beschließen, weil eine ordnungsgemäße Beratung bereits zeitlich nicht mehr möglich ist, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Anne Zachow im Anschluss an die Sitzung des Umweltausschusses.
Wir wollen weder eine Phantomanhörung veranstalten, noch wollen wir den Verbänden die Zeit stehlen, die sie brauchen, um die Anhörung vorzubereiten und teilzunehmen. Gerade die Grünen-Fraktion hat doch bislang immer auf gründliche Gesetzesberatungen höchsten Wert gelegt, sagte Christian Dürr, der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag.
Die Koalitionsfraktionen kündigten an, in der nächsten Legislaturperiode die Novelle des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zügig voranzutreiben.
veröffentlicht am 20. September 2007
