Biogasanlagen / Christian Dürr: Vorstoß der CDU merkwürdig
Landkreis Oldenburg.Mit Unverständnis hat der Ganderkeseer FDP-Landtagsabgeordnete Christian Dürr auf Vorschläge der CDU-Kreistagsfraktion reagiert, eine Privilegierungsgrenze von 500 kW für Biogasanlagen einzuführen. Was die CDU da fordert ist bereits heute Rechtslage. §35 des Baugesetzbuches sagt eindeutig, dass nur Biogasanlagen bis 500 kW privilegierte Bauvorhaben sind, so Dürr.
Ich bin mir nicht sicher wie ich diesen Vorstoß der CDU jetzt werten soll, aber wenn man böswillig ist, muss man glauben, dass hier den Menschen Sand in die Augen gestreut werden soll, meint der Landtagsabgeordnete. Es gebe tatsächlich ein Problem mit der starken Zunahme von Biogasanlagen. Ursache hierfür sei aber vor allem die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für Strom aus solchen Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Im Gegensatz zur CDU habe die FDP im Deutschen Bundestag gegen dieses Gesetz gestimmt. Da muss man sich schon wundern, wenn jetzt auf einmal die Union das Problem für sich entdeckt, meint Christian Dürr, der auch Umweltpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Landtag ist.
Ich kann es keinem Landwirt verdenken, wenn er die rechtlichen Möglichkeiten nutzt. Aber die Politik muss endlich erkennen, dass die Marktverzerrung durch das EEG im ländlichen Raum auch zu einem ökologischen Problem wird beispielsweise durch die starke Zunahme von Biogasanlagen, unterstreicht Dürr.
veröffentlicht am 13. Februar 2007
