Dürr: Niedersachsen verankert Konnexität in der Verfassung auch Landkreis Oldenburg profitiert von der Änderung
Landkreis. In Niedersachsen wird rückwirkend zum 1. Januar 2006 das Konnexitätsprinzip eingeführt. Die dafür notwendige Änderung der Verfassung wollen die vier im Landtag vertretenen Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der kommenden Plenarsitzung im Januar beschließen.
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Dieses Motto gilt ab sofort in Niedersachsen. Mit der Verfassungsänderung stellt die Regierungskoalition in ihre Verlässlichkeit unter Beweis. Das Gesetz wird umgesetzt wie vorher angekündigt, sagte der Ganderkeseer FDP-Landtagsabgeordnete Christian Dürr. Auch die Gemeinden im Landkreis Oldenburg und der Kreis selbst werden davon profitieren. Die Konnexität regelt, dass Gesetze und Verordnungen, die den Kommunen Kosten verursachen, aber auf Landesebene beschlossen werden, vom Land voll bezahlt werden. Das Konnexitätsprinzip soll so verhindern, dass scheinbar populäre gesetzliche Leistungen zugesichert werden, die aber von Dritten, nämlich den Kommunen, finanziert werden müssen, so Christian Dürr.
Es handelt sich um eine Lösung, die den fairen Umgang zwischen Landes- und kommunaler Ebene zeigt. Das Konnexitätsprinzip war uns von Anfang an sehr wichtig, weil es auf der einen Seite die Kommunen entlastet und auf der anderen Seite garantiert, dass das Land nur noch wirklich notwendige Beschlüsse fasst, meint Dürr. Auf diese Weise sei die Einführung der Konnexität ein weiterer Schritt hin zu weniger Bürokratie in Niedersachsen. Das Gesetz passt genau in die Reihe vorangegangener Projekte zum Bürokratieabbau von der Verwaltungsreform über Modellregionen bis hin zur ersatzlosen Streichung von 1700 Verordnungen in Niedersachsen, ergänzte Dürr.
Die Verfassungsänderung gilt bei allen neu übertragenen Aufgaben, aber auch wenn bereits bestehende Aufgaben dahingehend verändert werden, dass sie mehr Kosten verursachen. Die Entschädigung richtet sich dabei nicht nur nach einer Prognose. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger liegen als zunächst angenommen, so wird der finanzielle Ausgleich angepasst. Die Ausgleichsregelung soll möglichst zeitgleich mit dem jeweiligen neuen Gesetz bzw. der neuen Verordnung beschlossen werden.
Bereits vor dem 1.1. 2006 hatte das Land viele Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Kommt es bei diesen durch weitere Beschlüsse des Landes zu Einsparungen, so können die Kommunen dieses Geld behalten.
veröffentlicht am 10. Januar 2006
