Wartung von Kleinkläranlagen - Dürr: Aufwand ab sofort reduzieren
Landkreis Oldenburg. Das Umweltministerium hat den niedersächsischen Kommunen und ihren Spitzenverbänden den Entwurf eines Runderlasses zur Stellungnahme zugesandt. Ziel ist es, den Aufwand der Betreiber für die Wartung von Kleinkläranlagen zu reduzieren. Kommunen und ihre Spitzenverbände sind gebeten ihre Stellungnahmen bis zum 06.12.2004 abzugeben. Christian Dürr: Nach Auskunft des Umweltministeriums kann der Landkreis den Erlass bereits ab sofort anwenden.
Viele Bürger im Landkreis Oldenburg haben sich bei mir beschwert, dass sie viel Geld für aus ihrer Sicht unnötige Wartungen ausgeben müssten. Der neue Erlass ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Kostenentlastung, so der hiesige FDP-Landtagsabgeordnete Christian Dürr.
Bisher müssen die Betreiber Kleinkläranlagen drei Mal im Jahr durch Dritte warten lassen. Zu Recht ist gefordert worden, den Aufwand zu reduzieren, erläuterte Dürr. Ich bin davon überzeugt, dass die Betreiber schon im eigenen Interesse ihre Anlagen entsprechend pflegen, so dass die Umwelt nicht leiden wird.
Es sei vorgesehen, dass die Anlagen nur noch einmal im Jahr durch qualifizierte Fachleute gewartet werden müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreiber nach entsprechender Schulung Wartungsaufgaben selbst oder unter Einschaltung von Dritten eine so genannte Eigenwartung - durchführen. Bei der jährlichen Fremdwartung werden unter anderem Wasserproben genommen.
Um den Aufwand für die unteren Wasserbehörden zu verringern, ist vorgesehen, dass die Fachfirmen die Behörde unterrichten müssen, wenn das Abwasser nicht die geforderte Qualität hat. Beruht der Mangel auf einer nicht durchgeführten oder mangelhaften Eigenwartung, so müssen die Betreiber wieder dreimal jährlich eine Fremdwartung durchführen lassen. So wird sichergestellt, dass der verringerte Aufwand nicht zu Lasten der Umwelt geht, erläuterte Dürr, der zugleich Umweltpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Landtag ist. Die Regelungen sollen zunächst bis Ende 2007 gelten. Danach soll auf Basis der gesammelten Erfahrungen über das Fortgelten der Regelungen entschieden werden.
veröffentlicht am 11. November 2004
