FDP setzt sich für fairen Wettbewerb in einem liberalisierten Wassermarkt ein
Hannover. Warum müssen private Unternehmen in der Abwasserentsorgung 16 % Mehrwertsteuern zahlen, während öffentlich-rechtliche Anbieter davon verschont bleiben? Für den stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden KLAUS RICKERT und den umweltpolitischen Sprecher CHRISTIAN DÜRR ist klar: Hier wird der Wettbewerb blockiert. Deswegen will die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Chancengleichheit zwischen Privaten und Öffentlich-Rechtlichen herstellen. Die Liberalen haben beschlossen, sich für einen fairen Wettbewerb in einem liberalisierten Wassermarkt einzusetzen.
Nach Meinung des umweltpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, CHRISTIAN DÜRR ist es ein Skandal, dass kommunale Betriebe in der Abwasserentsorgung steuerlich bevorzugt werden.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende KLAUS RICKERT, fügt an: In den kommenden Jahren sind im Bereich der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung erhebliche Investitionen nötig. Investitionen, die die Kommunen, von denen viele gegen den Bankrott kämpfen, nicht zu leisten in der Lage sind. Wasserqualität, Gesundheit und Bezahlbarkeit der Wasserversorgung und entsorgung müssten auch in Zukunft gesichert sein. Deswegen sei es dringend notwendig, auf einen fairen Wettbewerb um den Wassermarkt sowohl beim Trinkwasser als auch beim Abwasser zu drängen.
Um das zu erreichen, fordert die FDP-Fraktion neben der steuerlichen Gleichstellung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen bei der Abwasserentsorgung, dass Niedersachsen endlich das Wasserhaushaltsgesetz (§18a Abs. 2a) umsetzt. Es sieht vor, dass die Länder die Voraussetzungen regeln, unter denen die Kommunen die Abwasserentsorgung an private Betriebe vergeben können. Damit die Städte und Gemeinden bei der Vergabe der Wasserversorgung und entsorgung leichter durchblicken, wollen die Liberalen außerdem ein Leistungsvergleichsystem für die Unternehmen im Wassermarkt einführen.
RICKERT ergänzt: Die Privatisierung fördert zudem die Anreize für effizientere Arbeitsabläufe. Das wirkt sich wiederum positiv aus auf den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Betriebe.
Keiner müsse Angst haben vor einer privaten Wasserversorgung, hebt DÜRR hervor: Privatisierung muss nicht den völligen Kontrollverlust der öffentlichen Hand bedeuten. Mit einer entsprechenden Beteiligung könnten sich die Kommunen ein Vetorecht bei den Wasserversorgern erhalten. Auch europaweite Ausschreibungen seien regulierbar, indem die Kommunen ganz einfach Bedingungen festlegen, zum Beispiel für die Wasserqualität.
Nach einer Expertenanhörung in Hannover ist die Fraktion zu dem Schluss gekommen, dass es bei der Liberalisierung des Wassermarkts nur um einen Wettbewerb um den Markt gehen kann. Ein Wettbewerb im Markt, bei dem verschiedene Anbieter ihr Wasser ins System einspeisen, sei aus Qualiäts- und Sicherheitsgründen nicht sinnvoll. Die Verlegung zusätzlicher Leitungen wäre zu teuer; eine geringere Auslastung der Leitungen würde außerdem dazu führen, dass das Wasser, das dann länger steht, stärker gechlort werden müsse.
Liberalisierung des Wassermarkts heißt für die FDP also nicht, dass mehrere Anbieter gleichzeitig im Markt auftreten, sondern dass die Marktöffnung durch Ausschreibungen für alle Anbieter Wettbewerbskräfte freisetzt. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen nötigen Investitionen im Trink- und Abwasserbereich werde ein Wettbewerb mit fairen Rahmenbedingungen eine gute Qualität des Wassers und attraktive Gebühren gewährleisten.
veröffentlicht am 4. Juni 2003
